Keine Tarifbegünstigung

Keine Tarifbegünstigung für nicht entnommene Verschmelzungsgewinne Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG für außerbilanziell hinzuzurechnende Ergebnisse aus der Verschmelzung einer GmbH auf eine KG nicht gilt. Die Kläger sind je zur Hälfte an einer KG beteiligt. Von einer 100%-igen Enkel-GmbH der KG Read more about Keine Tarifbegünstigung[…]